Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminar- u. Eventreisen der Stamm Hispano S.L.

1. Vertragspartner

 

Stamm Hispano S.L.

Geschäftsführer: Uwe und Elke Stamm

Calle del Rio Cinca 8
03730 Javea
Alicante

 

Unser Büro in Deutschland:

Bismarckstr. 41-43

42659 Solingen


CIF: B54676150
UST-Ident-Nummer: ESB54676150

Fon: +49 1520 195 86 89

Fax: 0212/2000620

E-Mail: elke.stamm@stamm-hispano.com 

 

 

2. Abschluss des Vertrages

 

2.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter STAMM-Hispano S.L. den Abschluss eines Vertrages auf Basis der Ausschreibung/des konkreten Angebots an. Diese Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch STAMM-Hispano S.L. zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich/per Mail. Mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach sendet STAMM-Hispano S.L. dem Reisenden die Reisebestätigung und Rechnung zu.

 

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder/Kunden/Bucher auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der enthaltenen Informationen an seine Mitreisenden/mitangemeldeten Personen verantwortlich.

 

2.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde STAMM-Hispano S.L. zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

 

 

3. Bezahlung

 

3.1. Mit dem Zugang der Bestätigung und Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20% fällig.  Die Bezahlung erfolgt per Überweisung (Restbetrag bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn) ohne weitere Aufforderung seitens STAMM-Hispano S.L.. Die Zahlungen sind bei In- wie Auslandsüberweisungen spesenfrei für den Begünstigten durchzuführen.

 

3.2. Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht ein, besteht kein Anspruch auf die Leistungen. Alle Ansprüche seitens STAMM-Hispano S.L. werden geltend gemacht. Wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, hat STAMM-Hispano S.L. das Recht, nicht aber die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

4. Leistungen

 

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Angebotes und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4.2. Nach Buchung vom Kunden über STAMM-Hispano S.L. zusätzlich schriftlich oder mündlich gebuchte Leistungen (vor- und nach Veranstaltungsbeginn), werden dem Kunden separat berechnet. 

 

4.3. Um die bestmögliche Organisation der Veranstaltung sicher zu stellen, gelten die Inhalte und Fristwahrungen der mit Buchung überlassenen Dokumente „Zusatzkosten“, „Kundenmerkblatt – Buchung und Fristen“ sowie die „Kundencheckliste“ als miteinander vereinbart.

 

4.4. Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

 

 

5. Leistungsänderungen

 

5.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von STAMM-Hispano S.L. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. STAMM-Hispano S.L. ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

 

5.2. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Vertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird STAMM-Hispano S.L. Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

 

6. Stornierung durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen

 

6.1. Der Anmelder kann jederzeit für seine Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei STAMM-Hispano S.L.. Für die Stornierung einzelner Teilnehmer gelten unter Berücksichtigung/Einhaltung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahlen und Belegungen die gleichen Storno-Bestimmungen. Die pauschalierte Entschädigung errechnet sich wie folgt:

 

Staffelung der Stornierungsgebühren:

 

- bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises

- bis 14 Tage vor Reisebeginn 75 % des Gesamtpreises

- bis 2 Tage vor Reisebeginn 90 % des Gesamtpreises

- weniger als 48 Stunden vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises

 

Für Flug- und Bahnbuchungen gelten abweichende Bedingungen. Je nach Art der Buchung können bereits ab Buchung die Stornokosten 100% betragen.

Weitere abweichende Stornobedingungen (z.B. für Transfers, Autovermietung, Events vor Ort) sind der Bestätigung und/oder Rechnung zu entnehmen und können somit anders vereinbart werden.

 

STAMM-Hispano S.L. kann alternativ vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.

 

6.2. Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. STAMM-Hispano S.L. behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten (z.B. Flugumbuchungen, Kosten Namensänderungen) und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

 

6.3. Sollen auf Wunsch des Buchers noch nach der Buchung Umbuchungen, d.h. z.B. Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden, stellt STAMM-Hispano S.L. über die entstehenden Mehrkosten hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro pro Vorgang in Rechnung. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Meist sind Umbuchungen ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden möglich. Im Einzelfall kann sich STAMM-Hispano S.L. ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 30. Tag vor Reiseantritt bemühen.

 

7. Stornierung durch STAMM-Hispano S.L.

 

Der Vertrag kann von der STAMM-Hispano S.L. und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Auf Seiten STAMM-Hispano S.L. besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung z. B. bei

 

- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von STAMM-Hispano S.L. nicht zu vertretende Umstände,

 

- Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden,

 

- nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen,

 

- zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden,

 

- Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen,

 

- Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von STAMM-Hispano S.L., ohne dass dies der STAMM-Hispano S.L. zuzurechnen ist.

 

8. Mindestteilnehmerzahl

 

Die grundsätzliche Mindestteilnehmerzahl für Gruppen liegt bei 10 Personen zum gleichen Zeitraum und im gleichen Paket. Die spezifische Teilnehmerzahl kann davon abweichen, ist Vertragsbestandteil und geht aus dem Angebot sowie der Buchungsbestätigung und Rechnung hervor. Wird diese bis 30 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht, so ist STAMM-Hispano S.L. berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten oder nach Abstimmung mit dem Kunden Mehrkosten zu erheben. 

 

9. Haftung

 

STAMM-Hispano S.L. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Leistungen vor Vertragsschluss; die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

 

10. Gewährleistung

 

Wird die Leistung (hier insbesondere im Reisebereich) nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. STAMM-Hispano S.L. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. STAMM-Hispano S.L. kann auch Abhilfe verschaffen, wenn damit eine gleichwertige Ersatzleitung erbracht wird. Aber auch hierbei gilt, dass STAMM-Hispano S.L. die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

10.1. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Vertragspartner es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

10.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet STAMM-Hispano S.L. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von STAMM-Hispano S.L. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet STAMM-Hispano S.L. den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

10.3. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den STAMM-Hispano S.L. nicht zu vertreten hat.

 

11. Beschränkung der Haftung (Reiserecht)

 

11.1. Die vertragliche Haftung für Schäden seitens STAMM-Hispano S.L., die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit STAMM-Hispano S.L. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

11.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung.

 

11.3. STAMM-Hispano S.L. haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.  Ausflüge, Besichtigungen/Führungen, Kurse, Leihmaterial, Transfers, Rahmenprogramme und Unterkunft etc.).

 

11.4. Schadensersatzanspruch gegen STAMM-Hispano S.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

12. Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen STAMM-Hispano S.L. Eventleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. STAMM-Hispano S.L. kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen außerordentlichen Aufwand erfordert. STAMM-Hispano S.L. kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass STAMM-Hispano S.L. eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende bis einen Monat nach Beendigung der Reise gegenüber STAMM-Hispano S.L. schriftlich zu erklären. STAMM-Hispano S.L. empfiehlt die Schriftform. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisende es, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

13. Informationspflicht über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

STAMM-Hispano S.L. ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss STAMM-Hispano S.L. Ihnen diejenige Fluggesellschaft bzw. diejenigen Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar.

 

14. Versicherungen und Gepäck

 

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung über STAMM-Hispano S.L. oder selbst bei jeder anderen Versicherung abzuschließen.

 

 

15. Unwirksamkeit

 

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Vertragsklauseln hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.

 

16. Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften

 

16.1. Der Reisende ist über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt selbst verantwortlich.

 

16.2. STAMM-Hispano S.L. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

16.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

 

17. Geheimhaltung & Stillschweigen

 

STAMM-Hispano S.L. und der Kunde verpflichten sich über alle im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Kenntnis gelangten vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgängen beider Parteien und der mit den Parteien verbundenen Unternehmen, Kunden oder Lieferanten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Unbefugten zu wahren. Unbefugte sind sowohl Außenstehende als auch Mitarbeiter der Parteien die mit der Vertragsabwicklung nicht betraut sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

18. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, Sonstiges

 

18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsvereinbarungen bzw. des Gesamtvertrages zur Folge (vgl. 16).

 

18.2. Der Kunde kann STAMM-Hispano S.L. nur in Deutschland verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 

 

Stand: 11/2015